
WEINGUT RUEFF-RÖCHLING
Hubertus Langen
Weingasse 7∙56850 Enkirch/Mosel
Tel.: +49 (0) 6541 8147-25
Fax: +49 (0) 6541 8147-21
weingut@rueff-roechling.de
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Unsere aktuelle Weinliste
Sie haben Interesse an unseren Weinen?
Hier können Sie unsere aktuelle Weinliste als pdf-Dokument herunterladen.
Download: Weinliste Frühjahr / Sommer 2019 (PDF 235 kB)
Die Datei wird zum Download angeboten.
Bitte beachten Sie, dass sie zum Öffnen der Datei ein entsprechendes Programm benötigen.
Bei PDF Dateien z.B. den Acrobat Reader, den Sie kostenlos im Web herunterladen und installieren können.
Sulfite (Schwefel): Auf das Vorkommen dieser Substanz im Wein muss hingewiesen werden.
Hintergrund ist eine Änderung der Verordnung, wonach auf Allergene in Nahrungsmitteln sowie im Wein hingewiesen werden muss. Die Substanz ist in geringen Mengen grundsätzlich in vergorenem Rebensaft enthalten.
Warum werden Weine geschwefelt?
Das Schwefeln (SO2, Schwefeldioxid, Schweflige Säure, Sulfite) ist eine traditionelle antimikrobielle und antioxidative Maßnahme, die schon im griechischen Altertum praktiziert wurde. Bakterien, Schimmelpilze und damit deren giftige Produkte (Mykotoxine) werden vermieden und der Wein vor zu schneller Oxidation (Firngeschmack, Braunwerden) geschützt. Dazu bindet der Schwefel auch unerwünschte Gärungsnebenprodukte und stabilisiert die gesundheitlich positiv bewerteten Polyphenole. Letztere verlieren ohne Schwefel schnell ihren präventiven, antioxidativen Effekt und Rotwein seine wichtigen Farbkomponenten.
Zudem wird der Bildung von Histamin (durch "mikrobielle" Decarboxilierung der Aminosäure Histidin) entgegengewirkt.
Es gibt keine andere Substanz, die solch wichtige Eigenschaften verbindet, wie die selektive antimikrobielle und antioxidative Wirkung mit den enzymhemmenden Eigenschaften und der Fähigkeit, Carbonylverbindungen in geschmacklich neutrale Verbindungen zu überführen.
Versuche, Schwefel durch andere Mittel, wie Ascorbinsäure zu ersetzen, haben die Erwartungen nicht erfüllt. Schwefel ist ein Hilfsmittel, das auch von Biowinzern verwendet werden darf, jedoch nach Empfehlung 2/3 unterhalb der gesetzlich erlaubten Menge bleiben sollte.
"Schwefeln" erfolgt heute mit festem Kaliumdisulfit oder flüssigem SO2, das als solches dem Wein/Most zugefügt wird.
Sulfite werden bei der Vergärung des Mostes gebildet, und zwar durch die Hefen, die von Natur aus im Traubenmost vorhanden sind. In Konzentrationen bis zu 40 Milligramm pro Liter liegt schweflige Säure deshalb zwangsläufig in allen Weinen vor: Schwefelfreien Wein gibt es demnach nicht. Nach der neuen Verordnung müssen Sulfit-Mengen von mehr als 10 Milligramm pro Liter auf dem Etikett vermerkt werden. Deshalb tragen fast alle Weine den Hinweis "enthält Sulfite" oder "enthält Schwefeldioxid".
Der menschliche Körper ist den Umgang mit Sulfiten gewohnt: Er produziert täglich selbst ca. 2500 Milligramm Schwefeldioxid, das als Sulfat ausgeschieden wird. Allerdings können Dosen von 1000 Milligramm zu Durchfall, Brechreiz und Kopfweh führen. Deshalb gab es seit langem Grenzwerte (je nach Weinart und Prädikatsstufe zwischen 160 und 400 Milligramm pro Liter). Diese Grenzwerte haben natürlich weiterhin ihre Gültigkeit.
Unser Fazit für Sie als Verbraucher: Nicht der Wein ändert sich, lediglich die Deklaration auf dem Etikett und auf der Weinliste hat sich geändert um der Europäischen Gesetzgebung Genüge zu tun.
Auf Anfrage können wir ihnen selbstverständlich zu all unseren Weinen die genauen Sulfitmengen mitteilen.
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Hintergrund ist eine Änderung der Verordnung, wonach auf Allergene in Nahrungsmitteln sowie im Wein hingewiesen werden muss. Die Substanz ist in geringen Mengen grundsätzlich in vergorenem Rebensaft enthalten.
Warum werden Weine geschwefelt?
Das Schwefeln (SO2, Schwefeldioxid, Schweflige Säure, Sulfite) ist eine traditionelle antimikrobielle und antioxidative Maßnahme, die schon im griechischen Altertum praktiziert wurde. Bakterien, Schimmelpilze und damit deren giftige Produkte (Mykotoxine) werden vermieden und der Wein vor zu schneller Oxidation (Firngeschmack, Braunwerden) geschützt. Dazu bindet der Schwefel auch unerwünschte Gärungsnebenprodukte und stabilisiert die gesundheitlich positiv bewerteten Polyphenole. Letztere verlieren ohne Schwefel schnell ihren präventiven, antioxidativen Effekt und Rotwein seine wichtigen Farbkomponenten.
Zudem wird der Bildung von Histamin (durch "mikrobielle" Decarboxilierung der Aminosäure Histidin) entgegengewirkt.
Es gibt keine andere Substanz, die solch wichtige Eigenschaften verbindet, wie die selektive antimikrobielle und antioxidative Wirkung mit den enzymhemmenden Eigenschaften und der Fähigkeit, Carbonylverbindungen in geschmacklich neutrale Verbindungen zu überführen.
Versuche, Schwefel durch andere Mittel, wie Ascorbinsäure zu ersetzen, haben die Erwartungen nicht erfüllt. Schwefel ist ein Hilfsmittel, das auch von Biowinzern verwendet werden darf, jedoch nach Empfehlung 2/3 unterhalb der gesetzlich erlaubten Menge bleiben sollte.
"Schwefeln" erfolgt heute mit festem Kaliumdisulfit oder flüssigem SO2, das als solches dem Wein/Most zugefügt wird.
Sulfite werden bei der Vergärung des Mostes gebildet, und zwar durch die Hefen, die von Natur aus im Traubenmost vorhanden sind. In Konzentrationen bis zu 40 Milligramm pro Liter liegt schweflige Säure deshalb zwangsläufig in allen Weinen vor: Schwefelfreien Wein gibt es demnach nicht. Nach der neuen Verordnung müssen Sulfit-Mengen von mehr als 10 Milligramm pro Liter auf dem Etikett vermerkt werden. Deshalb tragen fast alle Weine den Hinweis "enthält Sulfite" oder "enthält Schwefeldioxid".
Der menschliche Körper ist den Umgang mit Sulfiten gewohnt: Er produziert täglich selbst ca. 2500 Milligramm Schwefeldioxid, das als Sulfat ausgeschieden wird. Allerdings können Dosen von 1000 Milligramm zu Durchfall, Brechreiz und Kopfweh führen. Deshalb gab es seit langem Grenzwerte (je nach Weinart und Prädikatsstufe zwischen 160 und 400 Milligramm pro Liter). Diese Grenzwerte haben natürlich weiterhin ihre Gültigkeit.
Unser Fazit für Sie als Verbraucher: Nicht der Wein ändert sich, lediglich die Deklaration auf dem Etikett und auf der Weinliste hat sich geändert um der Europäischen Gesetzgebung Genüge zu tun.
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Hintergrund ist eine Änderung der Verordnung, wonach auf Allergene in Nahrungsmitteln sowie im Wein hingewiesen werden muss. Die Substanz ist in geringen Mengen grundsätzlich in vergorenem Rebensaft enthalten.
Warum werden Weine geschwefelt?
Das Schwefeln (SO2, Schwefeldioxid, Schweflige Säure, Sulfite) ist eine traditionelle antimikrobielle und antioxidative Maßnahme, die schon im griechischen Altertum praktiziert wurde. Bakterien, Schimmelpilze und damit deren giftige Produkte (Mykotoxine) werden vermieden und der Wein vor zu schneller Oxidation (Firngeschmack, Braunwerden) geschützt. Dazu bindet der Schwefel auch unerwünschte Gärungsnebenprodukte und stabilisiert die gesundheitlich positiv bewerteten Polyphenole. Letztere verlieren ohne Schwefel schnell ihren präventiven, antioxidativen Effekt und Rotwein seine wichtigen Farbkomponenten.
Zudem wird der Bildung von Histamin (durch "mikrobielle" Decarboxilierung der Aminosäure Histidin) entgegengewirkt.
Es gibt keine andere Substanz, die solch wichtige Eigenschaften verbindet, wie die selektive antimikrobielle und antioxidative Wirkung mit den enzymhemmenden Eigenschaften und der Fähigkeit, Carbonylverbindungen in geschmacklich neutrale Verbindungen zu überführen.
Versuche, Schwefel durch andere Mittel, wie Ascorbinsäure zu ersetzen, haben die Erwartungen nicht erfüllt. Schwefel ist ein Hilfsmittel, das auch von Biowinzern verwendet werden darf, jedoch nach Empfehlung 2/3 unterhalb der gesetzlich erlaubten Menge bleiben sollte.
"Schwefeln" erfolgt heute mit festem Kaliumdisulfit oder flüssigem SO2, das als solches dem Wein/Most zugefügt wird.
Sulfite werden bei der Vergärung des Mostes gebildet, und zwar durch die Hefen, die von Natur aus im Traubenmost vorhanden sind. In Konzentrationen bis zu 40 Milligramm pro Liter liegt schweflige Säure deshalb zwangsläufig in allen Weinen vor: Schwefelfreien Wein gibt es demnach nicht. Nach der neuen Verordnung müssen Sulfit-Mengen von mehr als 10 Milligramm pro Liter auf dem Etikett vermerkt werden. Deshalb tragen fast alle Weine den Hinweis "enthält Sulfite" oder "enthält Schwefeldioxid".
Der menschliche Körper ist den Umgang mit Sulfiten gewohnt: Er produziert täglich selbst ca. 2500 Milligramm Schwefeldioxid, das als Sulfat ausgeschieden wird. Allerdings können Dosen von 1000 Milligramm zu Durchfall, Brechreiz und Kopfweh führen. Deshalb gab es seit langem Grenzwerte (je nach Weinart und Prädikatsstufe zwischen 160 und 400 Milligramm pro Liter). Diese Grenzwerte haben natürlich weiterhin ihre Gültigkeit.
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Warum werden Weine geschwefelt?
Das Schwefeln (SO2, Schwefeldioxid, Schweflige Säure, Sulfite) ist eine traditionelle antimikrobielle und antioxidative Maßnahme, die schon im griechischen Altertum praktiziert wurde. Bakterien, Schimmelpilze und damit deren giftige Produkte (Mykotoxine) werden vermieden und der Wein vor zu schneller Oxidation (Firngeschmack, Braunwerden) geschützt. Dazu bindet der Schwefel auch unerwünschte Gärungsnebenprodukte und stabilisiert die gesundheitlich positiv bewerteten Polyphenole. Letztere verlieren ohne Schwefel schnell ihren präventiven, antioxidativen Effekt und Rotwein seine wichtigen Farbkomponenten.
Zudem wird der Bildung von Histamin (durch "mikrobielle" Decarboxilierung der Aminosäure Histidin) entgegengewirkt.
Es gibt keine andere Substanz, die solch wichtige Eigenschaften verbindet, wie die selektive antimikrobielle und antioxidative Wirkung mit den enzymhemmenden Eigenschaften und der Fähigkeit, Carbonylverbindungen in geschmacklich neutrale Verbindungen zu überführen.
Versuche, Schwefel durch andere Mittel, wie Ascorbinsäure zu ersetzen, haben die Erwartungen nicht erfüllt. Schwefel ist ein Hilfsmittel, das auch von Biowinzern verwendet werden darf, jedoch nach Empfehlung 2/3 unterhalb der gesetzlich erlaubten Menge bleiben sollte.
"Schwefeln" erfolgt heute mit festem Kaliumdisulfit oder flüssigem SO2, das als solches dem Wein/Most zugefügt wird.
Sulfite werden bei der Vergärung des Mostes gebildet, und zwar durch die Hefen, die von Natur aus im Traubenmost vorhanden sind. In Konzentrationen bis zu 40 Milligramm pro Liter liegt schweflige Säure deshalb zwangsläufig in allen Weinen vor: Schwefelfreien Wein gibt es demnach nicht. Nach der neuen Verordnung müssen Sulfit-Mengen von mehr als 10 Milligramm pro Liter auf dem Etikett vermerkt werden. Deshalb tragen fast alle Weine den Hinweis "enthält Sulfite" oder "enthält Schwefeldioxid".
Der menschliche Körper ist den Umgang mit Sulfiten gewohnt: Er produziert täglich selbst ca. 2500 Milligramm Schwefeldioxid, das als Sulfat ausgeschieden wird. Allerdings können Dosen von 1000 Milligramm zu Durchfall, Brechreiz und Kopfweh führen. Deshalb gab es seit langem Grenzwerte (je nach Weinart und Prädikatsstufe zwischen 160 und 400 Milligramm pro Liter). Diese Grenzwerte haben natürlich weiterhin ihre Gültigkeit.
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Das Schwefeln (SO2, Schwefeldioxid, Schweflige Säure, Sulfite) ist eine traditionelle antimikrobielle und antioxidative Maßnahme, die schon im griechischen Altertum praktiziert wurde. Bakterien, Schimmelpilze und damit deren giftige Produkte (Mykotoxine) werden vermieden und der Wein vor zu schneller Oxidation (Firngeschmack, Braunwerden) geschützt. Dazu bindet der Schwefel auch unerwünschte Gärungsnebenprodukte und stabilisiert die gesundheitlich positiv bewerteten Polyphenole. Letztere verlieren ohne Schwefel schnell ihren präventiven, antioxidativen Effekt und Rotwein seine wichtigen Farbkomponenten.
Zudem wird der Bildung von Histamin (durch "mikrobielle" Decarboxilierung der Aminosäure Histidin) entgegengewirkt.
Es gibt keine andere Substanz, die solch wichtige Eigenschaften verbindet, wie die selektive antimikrobielle und antioxidative Wirkung mit den enzymhemmenden Eigenschaften und der Fähigkeit, Carbonylverbindungen in geschmacklich neutrale Verbindungen zu überführen.
Versuche, Schwefel durch andere Mittel, wie Ascorbinsäure zu ersetzen, haben die Erwartungen nicht erfüllt. Schwefel ist ein Hilfsmittel, das auch von Biowinzern verwendet werden darf, jedoch nach Empfehlung 2/3 unterhalb der gesetzlich erlaubten Menge bleiben sollte.
"Schwefeln" erfolgt heute mit festem Kaliumdisulfit oder flüssigem SO2, das als solches dem Wein/Most zugefügt wird.
Sulfite werden bei der Vergärung des Mostes gebildet, und zwar durch die Hefen, die von Natur aus im Traubenmost vorhanden sind. In Konzentrationen bis zu 40 Milligramm pro Liter liegt schweflige Säure deshalb zwangsläufig in allen Weinen vor: Schwefelfreien Wein gibt es demnach nicht. Nach der neuen Verordnung müssen Sulfit-Mengen von mehr als 10 Milligramm pro Liter auf dem Etikett vermerkt werden. Deshalb tragen fast alle Weine den Hinweis "enthält Sulfite" oder "enthält Schwefeldioxid".
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Unser Fazit für Sie als Verbraucher: Nicht der Wein ändert sich, lediglich die Deklaration auf dem Etikett und auf der Weinliste hat sich geändert um der Europäischen Gesetzgebung Genüge zu tun.
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Das Schwefeln (SO2, Schwefeldioxid, Schweflige Säure, Sulfite) ist eine traditionelle antimikrobielle und antioxidative Maßnahme, die schon im griechischen Altertum praktiziert wurde. Bakterien, Schimmelpilze und damit deren giftige Produkte (Mykotoxine) werden vermieden und der Wein vor zu schneller Oxidation (Firngeschmack, Braunwerden) geschützt. Dazu bindet der Schwefel auch unerwünschte Gärungsnebenprodukte und stabilisiert die gesundheitlich positiv bewerteten Polyphenole. Letztere verlieren ohne Schwefel schnell ihren präventiven, antioxidativen Effekt und Rotwein seine wichtigen Farbkomponenten.
Zudem wird der Bildung von Histamin (durch "mikrobielle" Decarboxilierung der Aminosäure Histidin) entgegengewirkt.
Es gibt keine andere Substanz, die solch wichtige Eigenschaften verbindet, wie die selektive antimikrobielle und antioxidative Wirkung mit den enzymhemmenden Eigenschaften und der Fähigkeit, Carbonylverbindungen in geschmacklich neutrale Verbindungen zu überführen.
Versuche, Schwefel durch andere Mittel, wie Ascorbinsäure zu ersetzen, haben die Erwartungen nicht erfüllt. Schwefel ist ein Hilfsmittel, das auch von Biowinzern verwendet werden darf, jedoch nach Empfehlung 2/3 unterhalb der gesetzlich erlaubten Menge bleiben sollte.
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